Ich möchte Ihnen heute mitteilen, daß ich meine dreijährige Ausbildung zum Osteopathen auf dem ACON Colleg erfolgreich abgeschlossen habe und mit erfolgreich absolvierter Zertifikatsprüfung, zur Erlaubnis zum Tragen der Zusatzbezeichnung DO.CN berechtigt bin.
Die hat für Sie als Patienten den Vorteil, dass gesetztliche Krankenkassen zum Teil, die Bahandlungskosten für osteopathische Behandlungen übernehmen. In wie weit dies bei Ihrer Kasse der Fall ist, müssen Sie aber bitte dort selbst erfragen, da die Konditionen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind.