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NOTFALL = 112

Ich möchte in diesem Beitrag einmal klarstellen, dass in meiner Praxis durchaus Schmerzpatienten behandelt werden, die meißt akute Beschwerden mit sich bringen. Es ist für mich durchaus nachvollziehbar, wenn man schnelle Hilfe erhofft aber es ist nicht immer (eher selten) möglich am selben Tag einen Termin bei mir zu bekommen, vor allem, wenn man noch nie bei mir war und ich bei einem Neupatient immer mindestens eine Stunde Zeit einplanen muss (gesetzliche Vorschrift)! Trotzdem ist es in der Regel möglich durchaus in der gleichen Woche dranzukommen, wenn man nicht erst Freitag Mittag um 12:30 Uhr anruft!

Ich denke im Vergleich zu anderen Praxen in denen man teilweise eine Wartezeit von mehreren Wochen bis Monaten hat, sind Sie bei mir noch schnell dran und haben meiner Meinung nach keinen Grund sich zu beschweren.

Leider kommt es immer häufiger vor, dass am Telefon diskutiert wird, wenn der gewünschte Termin nicht zu haben ist und trotz aller Freundlichkeit die angebotenen Termine nicht akzeptiert werden da es sich angeblich um einen Notfall handelt.

Wie schon gesagt, habe ich in solchen Fällen vollstes Verständnis, wenn man enttäuscht ist nicht direkt eingeschoben werden zu können, allerdings kann ich mich nicht zerteilen und auch nur so viel Patienten am Tag behandeln wie es mein Terminplan hergibt, ohne, dass die Qualität meiner Behandlung darunter leidet.

Zudem ist ein medizinischer Notfall laut offizieller Definition wie folgt zu verstehen:

“In der Medizin wird als Notfall jede Situation eines Patienten bezeichnet, die ohne sofortige medizinische Behandlung zu schweren (bleibenden) Schäden oder dem Tod führt und oft elementare Lebensfunktionen einschränkt. Zu solchen Notfällen zählen unter anderem Vergiftungen, schwere Verletzungen oder akute Krankheiten.”

https://flexikon.doccheck.com/de/Notfall

Ich bitte Sie somit vielmals um Ihr Verständnis und würde mir wünschen, wenn unnötige Diskussionen in bei der Terminanfrage vermieden werden könnten.

Ein Notfall gehört ganz klar ins Krankenhaus in die Notaufnahme und nicht in eine Heilpraktiker Praxis!

Vielen Dank,

Andreas Naumann

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Erfolgreich bestanden!

Ich möchte Ihnen heute mitteilen, daß ich meine dreijährige Ausbildung zum Osteopathen auf dem ACON Colleg erfolgreich abgeschlossen habe und mit erfolgreich absolvierter Zertifikatsprüfung, zur Erlaubnis zum Tragen der Zusatzbezeichnung DO.CN berechtigt bin.

Die hat für Sie als Patienten den Vorteil, dass gesetztliche Krankenkassen zum Teil, die Bahandlungskosten für osteopathische Behandlungen übernehmen. In wie weit dies bei Ihrer Kasse der Fall ist, müssen Sie aber bitte dort selbst erfragen, da die Konditionen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind.