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Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Liebe Patienten,

als Heilpraktiker sind meine erbrachten Leistungen generell Privatleistungen. Ich kann somit nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Durch meine osteopathische Qualifizierung die mich berechtigt, den Zusatz DO.CN zu tragen, können Sie bei Ihrer Kasse nachfragen, ob und wieviel Sie von den Kosten für meine Behandlung erstattet bekommen. Dies wird von jeder Kasse unterschiedlich geregelt.

Falls Sie privatversichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, welche die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernimmt, können Sie die Rechnungen für meine Behandlungen dort zur Kostenerstattung einreichen. Der Umfang der Erstattung hängt jedoch von Ihrer Versicherung ab.

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